Herr Hermann Herr Heinrich Lemmede · Mummentey
Wir, der Rat etc. bekennen und bezeugen
offenbar vor jedwedem, daß wir für fünfzig Pfund Hannoverscher
Pfennige, die wir an barem Gelde aufgenommen
haben und zu unserer Stadt Nutz und Besten verwandt haben
verkauften und verkaufen den ehrbaren Herren Herr
Herrmann und Heinrich von Lemmede und Heinrich Mummentey,
der vorbeschriebenen Schwestersohn, zu ihrer
dreier Leben fünf Pfund in gleicher Rente Hann. Pfennige, wie
vorbeschrieben sind,
5 die wir jedes Jahr geben und
bezahlen am heiligen Michaelistage innerhalb unserer Stadt ohne
Verzug und Hinderung , alle Zeit, daß sie alle
leben oder einer lebte. In dieser Weise, solange der vorbeschriebene
Herr Herrmann lebt, soll er die vorbenannte Rente
haben und allein aufbrauchen ohne der anderen
Hinderung und Widerspruch. Wenn er dann abginge
des Todes wegen werden wir sie den anderen
geben, welcher denn dieses Briefes Inhaber sei,
alle Zeit daß sie beide oder ihrer einer lebte.
10 Wenn
sie dann alle tot sind und nicht eher, so sollen wir der fünf Pfund
jährlicher Rente quitt,
ledig und frei
sein. Alle diese vorbeschriebenen Stücke etc. Gegeben Im Jahre des Herrn
1411 am Sonntage Quasimodogeniti. [19. April]