Übersetzung der Urkunde von 1384

Hans von Bolzum, Knappe und Henning Friedholz verpfänden an Dietrich Mummenthey, Einwohner von Lüdersen, ihre fünf Äcker in der Lüderser Feldmark an dem langen Felde für sieben Pfund Hannoverscher Pfennige. Helmich von Bennigsen, Ritter, Olemann, Kurt Ravens, Diethard Rode, Worme, Gerlach Hofmann und Hermann Wilke, zu Bennigsen ansässige Bauern, bezeugen es.

 Ich, Hans von Bolzum, Knappe, und Henning Friedholz bekennen offenbar in {diesem} Brief, der besiegelt ist mit meinem, 
des vorbenannten Hans von Bolzum Insiegel, welches wir beide hierzu gebrauchen, daß wir Dietrich Mummentey zu Lüdersen, 
oder demjenigen, der diesen Brief innehat ohne seinen Widerspruch, gesetzt und verpfändet haben und überlassen seinem Besitz unsere 
fünf Äcker, die gelegen sind in der Lüderser Feldmark an dem langen Felde, mit allen Rechten, Nutz und Zubehör
5 friedlich zu gebrauchen für sieben Pfund Hannoverscher Pfennige, die er uns bereits gegeben hat, also daß wir 
oder unsere Erben diese vorbenannten fünf Äcker nicht wieder auslösen mögen oder wollen innerhalb der nächstkom- 
menden vier Jahre. Wenn aber die vier Jahre um sind, so mögen wir unser vorbenanntes Gut wieder auslösen für sieben 
Pfund des vorbeschriebenen Geldes, daß wir es vorher ansagen oder mitteilen zu Mitsommer darnach, 
wenn wir das Gut zu Sankt Michael darnach wieder kaufen wollen. Wäre es aber, daß wir oder unsere Erben das vorbenannte
10 Gut zu dieser Zeit nicht auslösten, so soll es fortan in derselben Weise verpfändet bleiben für vier Jahre 
so lange als wir unser Land nicht lösten zu der Zeit, die vorbeschrieben ist. Auch sollen wir und wollen wir des vorbeschriebenen Gutes rechte
Gewährsleute sein, wenn es not ist und wenn es von uns gewünscht wird. Alle diese vorbenannten Stücke geloben wir vor uns und 
unseren Erben treulich, beständig, fest und unverbrüchlich zu halten ohne Arglist. Weiterhin bekenne ich, Herr Helmich von Bennigsen 
Ritter, auch in diesem selben Briefe, daß ich mit Olemann · Kurt Ravens · Diethard Rode · Worme · Ger-
15 lach Hofmann und mit Hermann Wilke, eingesessenen Bauern zu Bennigsen, gelobt habe und gelobe ge-
meinsam dem vorbenannten Dietrich Mummentey und demjenigen, der diesen Brief hätte ohne seinen Widerspruch, 
falls ein jeglicher Wortbruch oder eine Behinderung geschehen sollte an allen diesen vorbeschriebenen Stücken oder an einem besonderen 
und darum gemahnt worden wäre samt oder sonders, so sollen und wollen wir Gebrochenes oder Behindertes 
innerhalb der ersten vierzehn Tage nach der Aufforderung gänzlich und allesamt aufrichten und erfüllen ohne Verzug und Behinderung, das
20 haben wir gelobt und geloben getreulich, beständig, fest und unverbrüchlich zu halten, und ich, Herr Helmich von Bennigsen, 
vorbenannt, habe zum Zeugnis für uns alle mein Insiegel gehängt an diesen 
Brief, der gegeben ist nach Gottes Geburt tausenddreihundert Jahre an dem vierundachtzigsten Jahr des 
heiligen Tages Sankt Michael. (Original - Pergament - Siegel fehlt).