Nach diesem Vorgriff nun weiter in der Geschichte des Kirchsspiels Groß- und Klein Lobke. Hildesheim, Bischofssitz, des siebten, der von Karl dem Großen gegründeten niedersächsischen Bistümer Osnabrück, Münster, Paderborn, Minden, Bremen-Verden und Halberstadt, wurde im Westen von der Leine, im Osten von der Oker, im Norden von der Aller und im Süden von einer Linie mit den Orten Kreiensen und Clausthal begrenzt. Ursprünglich soll Elze Bischofssitz gewesen sein, der dann von Ludwig dem Frommen 815 nach Hildesheim verlegt wurde. Die zur kirchlichen Versorgung des Landes geschaffenen Archidiakonate oder Mutterkirchen deckten sich in ihrem Einflußbereich in etwa mit den von Karl dem Großen eingerichteten Gauen, die wiederum, an den alten sächischen Gauen orientiert, von Sachsenedlen als Gaugrafen (Gogreve) verwaltet wurden. Vom Archidiakonat im Gau Ostfala, ehedem das Dorf Lühnde (Liulinde, Lulende 1117 als Mutterkirche urk. erwähnt), wurden im Laufe der Zeit Tochter- oder Filialgemeinden abgezweigt so Haimar 1117, Sehnde, Ilten, Bolzum 1277 und 1178 das Kirchspiel Groß- und Klein Lobke. "Die Stiftungsurkunde hat sich erhalten, ist mehrfach gedruckt und befindet sich in einer am 23. März 1653 vom Probste des Sülteklosters zu Hildesheim mit Unterschrift und Siegel beglaubigten Abschrift auch in der hiesigen Pfarr-Registratur. Sie ist lateinisch geschrieben und lautet in deutscher Übersetzung folgendermaßen:
Im Namen der Heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit !
Wir Adelhohg, von Gottes Gnaden der
Hildesheimischen Kirche Bischof halten es für würdig, was wir in den
Tagen unserer Amtsführung zu der Ehre des Namens Gottes und der Kirche
Ruhm als etwas zur Mehrung und zum besten der Gläubigen Christi dienendes
unter Gottes Beistande von uns aus anordnen, der lange lebenden Schrift
anzuvertrauen, damit es durch den Bericht eines sicheren Zeugnisses zur
Kenntnis der Nachkommen gelangen möge. So ist unser Wille, daß durch
die Angabe dieses Blattes allen, sowohl den gegenwärtigen, als den
zukünftigen Gläubigen Christi bekannt werde, wie wir auf Grund der
Bitte unserer Lieben, Heinrichs, des Probstes im Sültekloster und
Tyithmars unseres Mitdomherrn, Erlaubnis gegeben haben, in dem Dorfe
Süd-Lobecke zur Ehre Gottes und des heiligen Apostels Andreas eine Kirche
zu bauen. Während nämlich die Leute aus Süd- und Nord-Lobecke
bisher in der Parochie Liulinde unter jegliche Verpflichtung christlicher
Observanz gestellt waren, so haben unter Zustimmung des vorhin genannten
Probstes Heinrich, zu dessen Bezirk die Mutterkirche gehört, sie und alle
Einwohner jener Dörfer für ihre Abtrennung eine in Süd-Lobeke
gelegene, jährlich 10 Solidos ( Schilling) einbringende Hufe der
Mutterkirche gegeben, damit sie Taufe, Begräbnis und alle geistlichen
Handlungen zu vollziehen in ihrer neuen Kirche freien Willen hätten. Doch
sollen sie die Mutterkirche, wenn sie etwa vor Alter zusammenstürzt oder
durch Feuer zerstört wird, unterstützen, und wie sie früher
pflegten, sich zum Sendgerichte einstellen. - Ferner haben die vorhin genannten
Leute zur Ausstattung ihrer eigenen neuen Kirche 2 Hufen ausgesetzt. Sie
selbst, die neue Kirche, soll unter Zustimmung und mit Willen der Bewohner von
dem Probste der Kirche des heiligen Bartholomäus verliehen und der
ordentlicher Weise einzusetzende Priester von demselben Probste die Belehnung
mit den geistlichen und weltlichen Rechten empfahen. Damit nun dieses alles,
wie es von uns geordnet ist, als hergebrachtes Recht künftig unverletzlich
beobachtet werde, haben wir in Kraft des Allmächtigen Gottes unter dem
Jahre der seligen Apostel Petri und Pauli aufs festeste bestimmt und befohlen,
dieses in dieser Sache geschriebene Blatt unserer Verordnung zum Zeichen der
Gültigkeit mit unseren Siegel zu versehen. -
Geschehen zu
Hildesheim im Jahre 1178 der Menschwerdung des Herrn, am 20.
März.
Zeugen aber sind diese:
Berthold Major, Probst; Conradus Decanus; Bertholdus Bruno, Magister der
Schulen; Herebordus, Priester; Widekinn, Teithmar, Diakonen, diese der alten
Kirche; Heinrich, Probst der Sülte; Johannes Backem Oder, Probst; Heyt
Heinrich, Ranthwich, Luideger, Priester; Gerard und Friedrich, freie
Männer, Bruno von Kemme, Lüder, Haold, Johannes Buthard, Adelbert,
Isui, Bruningh, Berward, Ido und die übrigen Bewohner des Kirchspiels.",
A. Probst, a.a.O. S. 10f
Der Text dieser Urkunde ist in
vielerlei Hinsicht ein ausführliches Zitat wert. Er spiegelt Wandel und
Kontinuität nicht nur im Bereich der Namenskunde und Namengebung und ist
ein kleines Beispiel gebräuchlicher Namen dieses Archidiakonats. Die zwei
Hufen, zur Ausstattung der Kirche ausgesetzt, entsprechen den 42 Morgen
Pfarrland (Pfl.) über die Johann Mummenthey verfügte, wohl
ausreichend, so daß er zu Clauen, ebenfalls laut Kopfsteuerbeschreibung
1664 unter Brinksitzer, folgendermaßen aufgeführt ist: "Herr Johannes Mummenthei, Pastor in Groß Lobke,
hat hier einen wüsten Hof mit 5 Mg El." (5 Morgen Erbland),
Bardehle a.a.O. S. 141. Abgaben in Naturalien und Geld an Kirchen und Kapellen
wurden z. T. erst in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts
abgelöst, als letztes Relikt einer ehemals umfassenderen Grundherrschaft.
Eine besondere Rolle spielten in der Entwicklung des Kirchspiels Gr.- und
Kl.-Lobke die Gau-, Grafen- oder Freigerichte. Adolf Probst berichtet dazu:
"Das Gericht unseres Gaues Ostfala wurde auf dem Hassel
bei Lühnde gehalten. Diesen Namen führen noch manche andere Berge
Niedersachsens; derselbe deutet immer darauf hin, daß dort eine
Gerichtstätte gewesen ist. Und zwar soll dieser Name herkommen von der
Befriedigung dieser Stätte; es wurden nämlich Haselstäbe im
Kreise ringsum gesteckt und Schnüre um dieselben gezogen. Diese einfache
Schutzwehr genügte, um die Menge zurückzuhalten; es wagte niemand den
Frieden des Gerichtes zu brechen. - Wie schon erwähnt, hat sich das
Freigericht in Lühnde bzw. Ilten noch lange erhalten, als alle anderen
Freigerichte Niedersachsens schon verschwunden waren. Dieses schnelle Eingehen
derselben hatte seinen Grund in dem Verschwinden der gemeinen Freien, dieses
Kernes des alten Sachsenvolkes, überhaupt. [...] Die Adeligen, welche vom
Könige zu Gaugrafen ernannt waren, machten diese Würde in ihren
Familien erblich, so wurden aus ihnen Fürsten- und landesherrliche
Familien. Die übrigen Adeligen traten in ihre Dienste ein und wurden
Vasallen der Fürsten; aus ihnen entwickelte sich der ritterliche Adel. Die
gemeinen Freien endlich, die Bauern, gerieten immer mehr in Abhängigkeit
von dem Adel, ihre freien Besitzungen wurden Lehns- oder Meiergut und sie
selbst unfrei. Sie erschienen nicht mehr zum Freigericht, und dieses hörte
mit der Einführung des römischen Rechts um 1500 ganz auf. Freie Leute
gab es nur noch in den Städten.
Nur ein kleiner Kreis Niedersachsens
blieb vor jenem Geschick bewahrt, nämlich jene zum Iltener Freigericht
gehörigen Genossen, auch die "Freien vor dem Walde" genannt, die wieder in
die "Großen Freien" und die "Kleinen Freien" zerfielen. Ihnen gelang es,
einen Teil ihrer alten Freiheiten und Rechte zu erhalten, dank ihrer
abgelegenen, waldumgebenen Wohnsitze und ihres zähen Festhaltens an den
althergebrachten Sitten. Sie hielten als "Freie" nicht nur selbst Gericht
sondern durften auch nach Belieben über ihr Eigentum verfügen und
dasselbe verkaufen; sie konnten gehen, wohin sie wollten und waren nicht an die
Scholle gebunden. Es herrschte volle Freiheit des Gewerbes unter ihnen. Jeder
war zur Ausübung der Jagd im Gebiet des ganzen "Freien" berechtigt. Sie
waren steuer- und abgabenfrei, bis auf den Königszins, dagegen auch wie
die alten freien Sachsen zum Heerbann verpflichtet, und diese letztere Pflicht
des Kriegsdienstes wurde im Laufe der Zeit eine drückende Last. Bis in die
neueste Zeit hinein haben diese Rechte und Pflichten der Iltener Freien
bestanden. -
Daß sie nur den Bewohnern des nördlichen Teils des
alten Gaues Ostfala, den Bewohnern des Amtes Ilten erhalten blieben, dagegen
denen des südlichen Teiles, des späteren Amtes Ruthe, verloren
gingen, hatte hauptsächlich darin seinen Grund, daß diese immer mehr
unter die landesherrliche Gewalt der Hildesheimer Bischöfe gerieten und so
eine Teilung des alten Gaues eintrat. Schon die ersten Gaugrafen hatten
Beziehungen zu den Bischöfen. So war Tammo (1022) ein Bruder des
berühmten Bischofs Bernward. Später, besonders nach dem Tode
Heinrichs des Löwen, dehnten die Bischöfe immer mehr ihre Macht
über den südlichen Teil des Gaues aus, so daß die Gaugrafen
bald bloße Lehnsleute derselben waren. -
Dagegen suchten die welfischen Herzöge von
Lüneburg -Celle ihre landesherrliche Gewalt immer mehr im Norden des Gaues
zu befestigen. Die schließliche Folge dieses lange Jahre währenden
Streit es war endlich, daß im 15. Jahrhundert das Gebiet des alten Gaues
geteilt wurde: der Norden (Ilten) fiel an Lüneburg, der südliche
(Lühnde, Ruthe) an Hildesheim. Eine Spur noch von der früheren
Zusammengehörigkeit hat sich darin erhalten, daß auch aus diesen
hildesheimischen Dörfern, z. B. Groß Lobke, Lühnde, Wätzum
und Wehmingen einzelne die Abgabe der Freien, den Königszins, nach Ilten
zahlen mußten, zum teil noch bis 1858. Er betrug 3 Pfennig bis 4
Gutegroschen und mußte den Tag nach Michaelis bezahlt werden; sonst stieg
er alle 24 Stunden um das Doppelte. Ebenso mußten noch bis zu demselben
Jahre einzelne Bewohner von Gr.- Lobke, Hohenhameln und Ohlum Freidings Gerste,
und drei Hufen des Dorfes Clauen Hafer nach Ilten zahlen.
Wie nun der ganze
alte Gau Ostfala in zwei Teile zerfiel, die unter verschiedene Landesherren
kamen, so ging es im kleinen dem Kirchspiele Groß Lobke. Bis ins 15.
Jahrhundert standen beide Dörfer Groß- und Klein-Lobke unter den
hildesheimischen Bischöfen. Doch machten die Lüneburger Herzöge
den Besitz von Kl.-Lobke, dem nördlich gelegenen Dorfe, den Bischöfen
fortwährend streitig und wußten es schließlich durchzusetzen,
daß Kl.-Lobke lüneburgisch und dann auch in die Genossenschaft der
Iltener Freien aufgenommen wurde. Um das zu erklären, müssen wir noch
mehr auf die Geschichte von Kl.-Lobke eingehen. Die Eingesessenen dieses Dorfes
waren im Mittelalter Meierleute des Klosters Wienhausen bei Celle, d.h. der von
ihnen bebaute Grund und Boden gehörte jenem Kloster zu eigen, die Bauern
waren gegen Zahlung bestimmter Abgaben nur damit belehnt. Diesen Grundbesitz in
Klein-Lobke hatte das Kloster teils durch Kauf erworben, teils geschenkt
erhalten. So verkaufte 1229 Dietrich von Tossum den Zehnten vor Kl.-Lobke, 1277
Bodo von Saldern vier Hufen, in Klein-Lobke gelegen, an Wienhausen; so schenkte
1296 Basilius von Rutenberg 5 Hufen und 1297 der Ritter Konrad 4 Hufen in
Kl.-Lobke jenem Kloster. Die beiden Erwerbungen von 1229 und 1296 wurden von
dem Grafen von Wernigerode als Oberlehnsherrn der Höfe, die von 1277 und
1297 durch die Bischöfe von Hildesheim bestätigt. Letztere übten
auch die landesherrliche Gewalt über den ganzen Ort, als zum Hildesheimer
Stifte gehörig, aus.
Darin trat eine Änderung ein durch die
sogenannte Hildesheimer Stiftsfehde ( 1519 - 1523). - Dieser kriegerische
Streit entbrannte zwischen dem Bischof Johann IV. v. Hildesheim und den
Adeligen des Stiftes. Letzteren hatten frühere Bischöfe, die
leichtsinnig gewirtschaftet und in steter Geldnot sich befunden hatten,
bischöfliche Burgen und Güter gegen Darlehen in Pfand gegeben. Als
nun der umsichtige und sparsame Johann daran ging, die verpfändeten
Güter wieder einzulösen, weigerten sich jene, dieselben
zurückzugeben und griffen zu den Waffen. Die zunächst bloß
örtliche Fehde dehnte sich dadurch weit über die Grenzen des Stiftes
aus, daß beide Parteien sich nach Bundesgenossen umsahen und solche
fanden: die Adeligen in den Herzögen Heinrich der Jüngere von
Braunschweig und Erich von Calenberg, der Bischof in dem Herzog Heinrich von
Lüneburg. Auf die Geschichte dieses traurigen
Krieges, der blühende Städte und Dörfer des hildesheimischen
Landes zerstörte und weite schöne Auen in Wüsteneien
verwandelte, wollen wir hier nicht weiter eingehen. Es wurde trotz der für
den Bischof glücklichen Schlacht bei Soltau durch Eingreifen des Kaisers
Karl V. zu ungunsten des Bischofs entschieden; im Frieden zu Quedlinburg
mußte Johann fast sein ganzes Land abtreten und behielt nur das
sogenannte kleine Stift, d.h. die Ämter Steuerwald, Marienburg und Peine.
Das gesamte, sogenannte Große Stift, bestehend aus den Ämtern:
Gronau, Poppenburg, Ruthe, Winzenburg, Hunsrück, Liebenburg, Woldenberg,
Steinbrück, Bilderlahe, Wiedelah, Vienenburg, Schladen mußte
abgetreten werden, und zwar der nördlich von Hildesheim gelegene
Landstrich, sowie ein großer Teil des heutigen Calenbergischen an Herzog
Erich, das südlich von Hildesheim gelegene Gebiet bis zum Harz an Herzog
Heinrich von Braunschweig. - So kam Gr.-Lobke, zum Amt Ruthe gehörig, an
Kalenberg. Als Landesherren von Klein-Lobke dagegen traten 1528 beide Herzoge
Heinrich der Jüngere von Braunschweig und Erich von Calenberg
auf.", A. Probst, a.a.O. S. 15 -17
Neben diesen ausführlich zitierten direkt auf die Orte Groß- und Klein Lobke bezogenen historischen Hintergründen, deren Quellen leider nicht belegt sind, die aber auf Zusammenhänge mit dem Calenberger Land ein neues Licht werfen, hat A. Probst zu seinen Vorgängern auch einige Daten zum Pastor Johann Mummenthey zusammengetragen:"
Johann Mummenthey, gebürtig von Claaven ( Clauen ); sein Vater hat geheißen Heinrich Mummenthey, die Mutter Margarete Jendel. Im August 1642 zog er in Groß- Lobke ein; vorher war er lutherischer Pfarrer in Algermissen . Am Sonntage Septuagesimä 1671 verheiratete er sich zum zweiten Male mit Anna geb. Haarstich, der Witwe des Bruno Heinrichs. Er starb am 11. Oktober 1673, "dieser Groß- Lopschen und Klein- Lopschen threufleißiger Seelenhirt, nach dem er vor seinem Tode 2 Thage recht krank gewesen ist, die Nacht 12 Uhr, und ist 12 Tage danach in die Kirche unter dem Opfermannstuhle begraben. Die Bestallungsurkunde ist geschrieben und unterzeichnet von dem bekannten Generalsuperintenden und Liederdichter Justus Gesenius zu Hannover und ist gerichtet an Johann Vehkenstedt zu Lühnde, Seniorem der Inspektion Neustadt vor Hannover und Konrad Block, Amtmann zu Lauenburg ( Coldingen). Sie lautet folgendermaßen:
"Unserer freundlich Dienst und Willfahrung zuvor! Würdige und wohlgelehrte, auch achtbar und günstige gute Freunde. Euch ist wissend, dass die Pfarre zu Großen- und Lüttkenlopken durch Abzug Ehren Joachimi Gesenii erledigt worden. Als nun Illustrissimus Herr Christian Ludwig, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, unser gnädiger Herr, Ehren Johann Mummenthey, gewesenen Pastoren zu Algermissen, auf erst gemeldeten Pfarrdienst zu Großen und Lüttken Lobke herwieder gnädig präsentirt und sich vermöge Fürstlich - Braunschweigischer Kirchenordnung weiter gebühret , ihn seinen künftigen Pfarrkindern um Abhaltung einer Probepredigt zur Erlangung ordentlicher Vocation fürzustellen, so begehren an statt seiner kurfürstlichen Gnaden vorhochgedacht wir hiermit an Euch, für uns freundlich gesinnt, daß Ihr Euch fürdersamst dahin nach Großen- und Lüttkenlopke verfüget und präsentierten Mummenthey in Versammlung und Anwesenheit der zu solchem Rat vorher dahin geforderten Gemeinde und Eingepfarrten auf die Kanzel treten und predigen lasset, nach geendigter Predigt die gesammten Zuhörer, ob sie mit seiner Person zufrieden und an den ihm von Gott gegebenen Gaben begnügig seien, befragt. Da sie dann auf ihn willigen , auch mit Bestande an Lehre und Leben nicht zu beschuldigen wissen, sie vermahnen , daß sie ihn gebürlich vociren, auch zum Zeugnis dessen einen schriftlichen Schein, solchen nachgehends dem fürstlichen Consistorio allhier zu fertigen, erteilen. Darauf, wenn es nämlich der Vocation seine Richtigkeit erlanget, Ehren Johann Mummenthey für Pastoren daselbst zu Großen- und Lüttkenlopken allermaßen im Namen unseres gnädigen Fürsten und Herrn vorhervermeldet kraft dieses dazu confirmiert und bestätigt sein soll: sofort immittiret und erweiset, seinen zur Zeit angehenden Pfarrkindern daselbst auch daneben auferleget und befehlet, daß sie ihn für ihren Prediger erkennen, fürchten, lieben und ehren in allen christbilligen und sein Amt angehenden Sachen, ihm gehorsam und folgen, auch was zu selbiger Pfarre an jährlichen Einkommen gehörig und sie ihm daneben zu lieferern verpflichtet sind, ein solches allemal zu rechter, fälliger und besagter Zeit, ohne Abbruch und Verweigerung ihm reichen, geben und entrichten, sich auch sonst obvermeldeter fürstl. Kirchenordnung erweisen und verhalten sollen. Versehen uns dessen und sind Euch zu freundlichen Diensten und Willfahrungen geneigt. Hannover, den 14. August 1642. Fürstlich Braunschweigisch - Lüneburgische Consistorial- und Kirchenräthe des Fürstentums Calenberg.
M. Justus Gesenius
Ungefähr drei Generationen nach
Johann Mummenthey, der durch Studium und Beruf an den Baccalaureus von 1409
erinnert, stirbt der Name in Groß und Klein Lobke aus - so auch in den in
näherer und weiterer Umgebung gefundenen Orten, in denen Namensträger
vereinzelt vorgekommen sind. Über eine kleine Zeit gibt es noch
Einträge über Eheschließungen und Sterbefälle der
verbliebenen weiblichen Mummenthey Nachkommen. Zweihundert bis
zweihundertfünfzig Jahre, wie in Oerie, in Hannover, in Groß und
Klein Lobke und auch in Schoningen, länger hält sich der Name an
keinem Ort. So ist es auch in Osterode und Werningerode und nur
Weißenborn/Lüderode bietet im weiteren niedersächsischen
Bereich eine Ausnahme, dort leben seit dem Ende des Dreißigjährigen
Krieges Nachkommen von Conrad Mummenthey undApollonia Krehel, die sich bald
Mummendey und Mumdey schreiben.
Neben den frühen und zahlreicheren
Belegen aus dem engeren Calenberger Bereich oder mit einem deutlichen Bezug auf
ihn: 1384 Lüdersen, 1406/09/11 Erfurt/Leipzig/Stadthagen, 1425/30
Holtensen und Harkenbleck, 1439 Hannover, 1500 Bredenbeck, 1557 Gestorf und
Hiddestorf, denen im Stift Hildesheimer Bereich nur 1506 Hildesheim und 1533
Lobke gegenüberstehen, geben das Calenberger Hausbuch von 1592 und die
Erbregister der Ämter Ruthe und Koldingen von 1593 ein ganz anderes
Verhältnis wieder. Das Calenberger Hausbuch verzeichnet nur für
Hüpede und Oerie je einmal und unter Jeinsen zweimal den Namen Mummenthey.
Im Erbbregister der Ämter Ruthe und Coldingen dagegen einmal in
Lühnde, fünfmal in Groß Lobke und zweimal in Klein Lobke. Die
Kopfsteuerbeschreibungen von 1689 und die von 1664 für das Hochstift
Hildesheim als ähnlich umfassende Register bestätigen diesen
Eindruck. Nur noch in Oerie und in Jeinsen, als Interimswirt Oerier Herkunft,
ist der Name Mummenthey genannt. Es scheint, als hätten die beiden
Neubürger 1592 und 1603 in Hannover, beide mit dem Namen Ditrich
Mummentey, mit letzter Kraft die rettende Stadt erreicht, in der dann der Name
noch hundert Jahre länger erhalten bleiben sollte als in dem Calenberger
Umland (Hiddestorf und ?), dem sie entstammten. Die Kopfsteuerbeschreibung des
Hochstifts nennt dagegen in Clauen zwei, in Groß Lobke fünf, in
Ahstedt zwei, in Groß Himstedt einen und das Erbregister von 1667 der
Amtsvogtei Ilten in Klein Lobke zwei Namensträger.
Nach der bisherigen
Quellenkenntnis gibt es nach 1506 keine Neubürger des Namens Mummenthey in
Hildesheim, so daß anzunehmen ist, daß die Halbmeier und
Köthner Mummenthey noch vom Land ausreichend ernährt wurden, ja
daß sogar ein über bloße Reproduktion und Selbsterhaltung
hinausgehendes Interesse an immateriellen Werten vorhanden war und gestillt
werden konnte, wie es Studium und Amt des Pastors Johann Mummenthey erweisen.
Wenig ist über ihn bekannt. Gebürtig aus Clauen (1595 ?), Sohn
von Heinrich Mummenthey und Margarethe Jendel, der Name der Mutter in keiner
der bisher angeführten Quellen benannt, ist er im 77. Semester 1616 in den
Matrikeln der Universität Helmstedt eingetragen:
Studiosi inscripti sunt
24. Johannes
Mummentey Clauwensis
und 1632 ordiniert für sein
erstes Amt an der lutherischen Kirche in Groß und Klein
Algermissen:
102.
Semester 1632 Ordinati sunt ad officium ecclesiasticum
12. Johannes Mummentheus, Clauensis 12. Aug. 1632 apud Algermissensis in
pago maiori et minori,
Matrikel der Universität Helmstedt,
a.a.O. S. ...,das er zehn Jahre innehat, bevor er Pastor in Groß und
Klein Lobke wird, wie es die oben zitierte Bestallungsurkunde ausweist.
Die
lange Zeit von 16 Jahren beginnend mit der Immatrikulation in Helmstedt und der
Ordination in Algermissen ist durch den Dreißigjährigen Krieg
bedingt, der zwei Jahre nach Aufnahme des Studiums seinen verhängnisvollen
Anfang nahm und noch sechs Jahre die Amtsübernahme in Lobke
überdauern soll. Die Bestallungsurkunde geht mit keiner Silbe auf diese
Zeit ein. Adolf Probst, der alle Lobker Pastoren seit der Reformation
aufgeführt hat: " 4. Sein Nachfolger
{des Anreas Brunonius, der am 7. März 1589 mit der Pfarre belehnt wurde;
weitere Daten fehlen} war Petrus Hagemann; er bekleidete die Pfarrstelle in der
ersten Hälfte des 30jährigen Krieges und hat alle seine Schrecken mit
durchlebt. 1627 wurde das Pfarrhaus zerstört, er selbst vertrieben. Wie
und wo er geendet hat, ist nicht zu ersehen".
Und an anderer Stelle:"
Statt des evangelischen wurde auch in unseren Dörfern wieder katholischer
Gottesdienst zwangsweise abgehalten und die evangelischen Prediger fast
überall vertrieben. Man stellte ihnen wohl einen weißen Stab und ein
Paar Schuhe vor die Thür, und wenn sie diesem deutlichen Wink, sich auf
Wanderschaft zu begeben nicht nachkamen, so wandte man Gewalt an. So wurde auch
der lutherische Pastor von Gr.- Lobke 1627 vertrieben und bei dieser
Gelegenheit das erst 1590 neu erbaute Pfarrhaus 'so arg zugerichtet, daß
es nicht länger als drei Jahre mehr stehen konnte'. Auch die
Kirchenbücher werden bei dieser Gelegenheit mit verbrannt sein; erst vom
Jahre 1637 an sind sie wieder geführt und von da an lückenlos
vorhanden. Und erst 1641 konnte man daran
gehen, ein neues Pfarrhaus zu bauen. - Wie sah es daher im Lande aus, auch als
1648 Friede wurde! Viele Dörfer waren ganz verschwunden und sind zum Teil
überhaupt nicht wieder aufgebaut; die übrig gebliebenen zählten
teilweise nur wenige Häuser und Bewohner; die Felder lagen
unbebaut.", A. Probst, a.a.O. S. 24 u. 30f.
Petrus Hagemann war ein
Zeitgenosse von Petrus Nordhofius, dem Hiddestorfer Pastor, der mit Margreta
Mummentey verheiratet war, in einer Zeit, die es geraten sein ließ, ein
Fels nicht nur im Vornamen zu sein.